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Allgemeine GEschäftsbedingungen (AGB) 

1) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Engeli Reinigungen.

Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Engeli Reinigungen.

Engeli Reinigungen darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

 

(Engeli Reinigungen wird in den unten aufgeführten AGBs auch als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.)

2) Art und Umfang der Leistungen

Engeli Reinigungen erbringt verschiedene Reinigungsdienstleistungen. Diese können einmalig oder regelmässig stattfinden. Die Art und der Umfang der jeweiligen Dienstleistungen sowie die Preisbestimmung werden mit dem Kunden vor dem Einsatz individuell abgesprochen.

3) Beginn und Dauer

Die Parteien einigen sich im individuellen Vertrag auf den Einsatzort, den Beginn und die zeitliche Dauer des Einsatzes. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung der AGB und dem individuellen Reinigungsangebot und gilt bei regelmäßigen Aufträgen auf unbestimmte Zeit.

4) Kündigung

Kündigung regelmäßiger und unbefristeter Aufträge

Ein unbefristeter, längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann jederzeit mit einer 30 tägigen Frist, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. (Es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.) Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Engeli Reinigungen nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

 

 

Kündigung einmaliger Aufträge

Ein einmaliger Auftrag kann per Brief oder E-Mail bis eine Woche vor Auftragsausführung, ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Erfolgt die Absage nach der genannten 7 tägigen Frist, behalten wir uns das Recht vor, für die entstandenen Umtriebe 40 Prozent der zuvor vereinbarten Pauschale in Form einer Umtriebsgebühr in Rechnung zu stellen.

5) Pflichten des Auftragnehmers

Durchführung der Reinigungsarbeiten:

Wir verpflichten uns, die vereinbarten Reinigungsarbeiten gemäß dem Reinigungsangebot festgelegten Spezifikationen durchzuführen.

Einhaltung vereinbarter Termine:

Wir werden uns bemühen, alle vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Umständen informieren wir den Kunden rechtzeitig über mögliche Verzögerungen.

Qualitätssicherung:

Unsere Reinigungsarbeiten unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, um sicherzustellen, dass sie den höchsten Standards entsprechen. Feedback des Kunden ist willkommen, um kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen.

Sorgfältiger Umgang mit Schlüsseln:

Falls Schlüssel notwendig sind, um die Reinigungsleistungen zu erbringen, werden wir diese sorgfältig aufbewahren und nur gemäß den vereinbarten Bedingungen verwenden. Der Kunde erhält eine Schlüsselquittung.

 

Klare Kommunikation:

Wir verpflichten uns zu einer transparenten und klaren Kommunikation mit dem Kunden. Etwaige Änderungen oder Unstimmigkeiten werden rechtzeitig mitgeteilt.

Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien:

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter und des Kunden haben höchste Priorität. Wir halten uns an alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien.

Vertraulichkeit:

Alle Informationen, die im Rahmen der Reinigungsdienstleistungen erlangt werden, behandeln wir vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung des Kunden weiter.

Umweltschutz:

Wir setzen uns für umweltfreundliche Reinigungsmethoden ein und verwenden, wenn möglich, umweltschonende Reinigungsmittel.

6) Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer die notwendigen Informationen und Hilfeleistungen zu bieten, die jener für die Erfüllung des Einsatzes benötigt. Mit Informationen ist gemeint (nicht abschliessend): Angaben über speziell diffizile Gegenstände, spezielle örtliche Verhältnisse oder Materialien. Mit Hilfeleistungen ist gemeint (nicht abschliessend): Das Aufschliessen der zu reinigenden Räume, Gewährleistung der Sicherheit für das in den Räumen arbeitende Personal.

Bei einmaligen Reinigungsarbeiten, sind Beanstandungen unverzüglich am Abnahmetag zu melden. Werden keine Beanstandungen durch den Kunden im Rahmen der Abnahme vorgebracht, so gilt das Objekt als ordnungsgemäss gereinigt.

Bei unbefristeten, regelmässigen Reinigungsarbeiten bitten wir unsere Kunden, Beanstandungen möglichst zeitnah zu melden.

Der Kunde kann den Reinigungstermin im ungekündigten Vertragsverhältnis bis 24 Stunden vorher annullieren, ohne das dieser in Rechnung gestellt wird. Sollte der Kunde mehrere Reinigungstermine ausfallen lassen wollen, sind wir für eine frühzeitige Benachrichtigung dankbar. Wir weisen darauf hin, dass die kostenlose Annullation eines vereinbarten Reinigungstermins bis 24 Stunden vorher, nur im ungekündigten Vertragsverhältnis möglich ist. Im gekündigten Vertragsverhältnis müssen wir den annullierten Reinigungstermin in Rechnung stellen

7) Rücktritt des Auftraggebers vor der ersten Reinigung

 

Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebes hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten ersten Reinigungseinsatz, sind 40 % des in Offerte vereinbarten Betrages im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe, als Umtriebsgebühr bezeichnet, geschuldet.  

Bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden sind 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer pauschalen Umtriebsgebühr geschuldet. 

Sollte der Zeitraum zwischen der Auftragserstellung und der bevorstehenden Erstreinigung kürzer als die oben erwähnte 14 tägige Frist sein, werden dem Auftraggeber bei Absage 30% des in der Offerte gestellten Betrages als pauschale Umtriebsgebühr verrechnet.

Handelt es sich um einen einmaligen Reinigungsauftrag, gelten die Bestimmungen gemäss dem Punkt Kündigung einmaliger Aufträge.

8) Preisbestimmungen und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Der Preis wird mit dem Kunden individuell vor Auftragserteilung vereinbart (Pauschale) und mittels unterschriebener Offerte geltend. Engeli Reinigungen kann vorsehen, dass der Pauschalbetrag per Vorkasse durch den Kunden zu leisten ist.

 

Bei Umzugsreinigungen oder einmaligen Einsätzen ist die Vergütung nach Abnahme der Leistungen am selben Tag Bar geschuldet. Wird der geschuldete Betrag nicht am selben Tag oder nur teilweise beglichen, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Der Kunde kann den Auftrag auch im Voraus via Banküberweisung begleichen.

 

Bei regelmässigen Einsätzen erfolgt die Rechnungszustellung jeweils auf Monatsende per E-Mail oder Post. Der Rechnungsbetrag ist via Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen. Engeli Reinigungen behält sich vor, die Preise an den Konsumenten-Index, sowie Infolge Erhöhung obligatorischer Abgaben, entsprechend anzupassen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

Gewährte Rabatte sind nicht kumulierbar.

9) Abnahmegarantie

Abnahmegarantie bedeutet, dass Engeli Reinigungen eine Nachreinigung vornimmt, sofern der Auftraggeber die Reinigung beanstandet.

10) Haftung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche für Personen- und Sachschäden die durch Engeli Reinigungen verursacht wurden ,bis zum Betrag von 10‘000‘000 Franken haftet. Engeli Reinigungen haftet nicht für Schäden, welche von dieser Versicherung nicht gedeckt sind. Die Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

Engeli Reinigungen haftet nicht für Schäden welche durch Feuer, Unfälle, Kriege, Streiks, höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen.

11) Preis

 

Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.

Die Firma Engeli Reinigungen behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn dies infolge der Anhebung der obligatorischen Abgaben notwendig wird, insbesondere als Folge von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen oder Verfügungen des Bundes des Kantons sowie vom Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (Mindestsalär, Ferien, Versicherungen, berufliche Vorsorge, Steuern usw.). Jeweils auf den 01. Januar.

12) Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich der Sitz des Auftragnehmers

13) Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

14) Rechtswahl

 

Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.

 

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